Gemeinde Wardenburg
Marketingforum e. V.
Postfach 11 36
26198 Wardenburg
25.06.2026
Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass das Baden im Tillysee trotz der hochsommerlichen Temperaturen und der daraus hervorgehenden Verlockung untersagt ist. In diesem Zusammenhang wird erneut an die geltenden Regeln rund um das Gewässer erinnert: Demnach ist es im gesamten Uferbereich nicht erlaubt, zu grillen, zu zelten oder Feuer zu entzünden. Zudem gilt ab 22:00 Uhr ein allgemeines Aufenthaltsverbot am See.
Die Einhaltung dieser Vorgaben werden wie auch in den vergangenen Jahren gemeinsam mit der Wardenburger Polizei regelmäßig kontrolliert. Verstöße werden weiterhin geahndet und können Platzverweise sowie Zwangsgelder nach sich ziehen.
Ein besonderes Augenmerk richten die Behörden auf die Verkehrssituation am Iburgsweg: Widerrechtlich geparkte Fahrzeuge werden kostenpflichtig verwarnt und im Ernstfall auf Kosten der Halter abgeschleppt.
Warum ist das Baden verboten?
Der Tillysee ist ein ehemaliger Baggersee, der heute vor allem als sensibles Naturschutz- und Naherholungsgebiet dient. Die Verbote haben im Wesentlichen drei Gründe: