Bauleitplanung der Gemeinde Wardenburg

13.03.2026


Erweiterung der Innenbereichssatzung (Ergänzungssatzung) Oberlethe gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB)

hier: Veröffentlichung des Entwurfes nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB

In seiner Sitzung am 11.02.2026 hat der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wardenburg für die Erweiterung der Innenbereichssatzung Oberlethe (Ergänzungssatzung) im Bereich Tungeler Damm beschlossen, den Entwurf im Internet (öffentliche Auslegung) gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB zu veröffentlichen sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Ziel des Bauleitplanverfahrens ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf einer rund 3000 m² großen Teilfläche des Flurstücks 114/7 der Flur 4 (Gemarkung Wardenburg). Der Geltungsbereich ist anliegend in gelber Farbe ersichtlich:

Die Ergänzungssatzung wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellt. Gemäß § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB wird im vereinfachten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs.1 BauGB abgesehen.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange für dieses Verfahren wurde auf Beschluss des Verwaltungsausschusses der Gemeinde Wardenburg vom 12.03.2025 in der Zeit vom 26.03.2025 bis 25.04.2025 durchgeführt.

Unter Berücksichtigung der eingegangenen Stellungnahmen wurde der Satzungsentwurf überarbeitet. 

Der Entwurf der Planunterlagen mit Begründung kann im Zeitraum vom 24.03.2026 bis 24.04.2026 (beide Tage einschließlich) gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB auf der Internetseite der Gemeinde Wardenburg (www.wardenburg.de | Rathaus | Bauen | Bauleitplanung) eingesehen werden. Darüber hinaus sind diese über das zentrale Internetportal des Landes Niedersachsen (https://uvp.niedersachsen.de/portal/) zugänglich. Zusätzlich liegen die Unterlagen während des o. g. Zeitraumes im Rathaus der Gemeinde Wardenburg, Friedrichstraße 16, 26203 Wardenburg (links neben Zimmer 2-20) öffentlich während der Dienstzeiten (montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr, donnerstags von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr) aus. Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit.

Während der Veröffentlichungsfrist (Auslegungszeitraum) besteht Gelegenheit, Anregungen und Stellungnahmen zu der beabsichtigten Bauleitplanung in elektronischer Form abzugeben. Diese können an die E-Mail-Adresse bauleitplanung@wardenburg.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Wege – etwa schriftlich (an die Adresse: Gemeinde Wardenburg, Friedrichstraße 16, 26203 Wardenburg) – abgegeben werden. Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben.

Sofern bei der Abgabe von Stellungnahmen in diesem Bauleitplanverfahren personenbezogene Daten verarbeitet werden, erfolgt dies auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB. Personenbezogene Daten werden unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen und nur zum Zwecke des Bauleitplanverfahrens verarbeitet. Weitere Informationen zum Datenschutz liegen mit den Planunterlagen öffentlich aus.

DIN-Normen, auf die in den Planunterlagen Bezug genommen wird, werden zur Einsichtnahme im Rathaus (Zimmer 2-20), Friedrichstraße 16, 26203 Wardenburg, bereitgehalten.

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB wird im gleichen Zeitraum durchgeführt.

Wardenburg, der 13.03.2026

Gemeinde Wardenburg

Der Bürgermeister

Christoph Reents